Creator-Programmbedingungen
Anbieter:
Schwarz & Siemers GbR, Wiegnerstraße 14, 85716 Hollern, Deutschland
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Lukas Schwarz, Kyle Siemers
E-Mail: [email protected]
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Creator-Programm von MagicalLands zwischen der Schwarz & Siemers GbR (nachfolgend „Anbieter“) und Creatorn bzw. Streamern (nachfolgend „Creator“). Der Creator kann MagicalLands in seinen Streams spielen und zeigen und erhält eine Provision, wenn Zuschauer über seinen Creatorcode einkaufen.
1.2 „Werk“ bezeichnet sämtliche über den Minecraft-Server „magicallands.net“ erreichbaren Inhalte, Funktionen und Spielangebote in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie begleitendes Material wie Logos, Grafiken, Server-Trailer, Screenshots und Serverregeln, soweit der Anbieter dieses zur Verfügung stellt.
1.3 „Creator-Konditionen“ bezeichnet die individuell mit dem Creator in Textform vereinbarten Einzelheiten zu Creatorcode und Provisionsstufen sowie gegebenenfalls zur Laufzeit.
1.4 „Textform“ bedeutet jede lesbare, gespeicherte Nachricht, z. B. per E-Mail oder Discord. Die Bestätigung per Klick auf das dafür vorgesehene Kontrollkästchen steht der Textform gleich.
1.5 Individuell vereinbarte Creator-Konditionen gehen diesen Bedingungen vor. Abweichende Bedingungen des Creators gelten nur, wenn der Anbieter ausdrücklich zustimmt.
2. Teilnahmevoraussetzungen und Beginn der Teilnahme
2.1 Mit der Bestätigung dieser Bedingungen versichert der Creator, volljährig zu sein oder die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter zur Teilnahme zu haben. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.
2.2 Mit Absenden der Bewerbung und Bestätigung dieser Bedingungen über das entsprechende Kontrollkästchen erklärt sich der Creator mit diesen Bedingungen einverstanden. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Creator-Programm besteht nicht.
2.3 Die Teilnahme beginnt, wenn der Anbieter dem Creator die Creator-Konditionen mitteilt und der Creator diese bestätigt, z. B. per Klick auf das Kontrollkästchen oder per Nachricht.
3. Nutzungsrechte am Werk
3.1 Der Anbieter räumt dem Creator ein einfaches, räumlich unbeschränktes und zeitlich auf die Dauer der Teilnahme beschränktes Recht ein, das Werk in digitaler Form im Rahmen seines Streamingangebots öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies für die Zwecke des Creator-Programms erforderlich ist.
3.2 Das Nutzungsrecht umfasst:
a) Streaming-Recht: das Recht, das Werk im Streamingverfahren öffentlich zugänglich zu machen (z. B. live);
b) Vervielfältigungsrecht: die Speicherung von Aufzeichnungen (VODs, Clips) und dazugehörigen Dateien, soweit dies für die Streamingfunktionalität, Uploads und Archivierung des Creators erforderlich ist.
3.3 Der Creator darf das Werk einschließlich der zur Verfügung gestellten Logos und Grafiken auch für Thumbnails, Social-Media-Beiträge und sonstige Hinweise auf seine Streams mit MagicalLands nutzen.
3.4 Der Creator darf das Werk nicht in einer Weise nutzen, die Rechte Dritter verletzt oder den Anbieter oder das Werk in schwerwiegender Weise herabsetzt. Es gelten die Serverregeln des Anbieters.
4. Streams und Verhaltensregeln
4.1 Der Creator ist nicht verpflichtet, zu streamen, Inhalte zu veröffentlichen oder MagicalLands zu bewerben. Ob, wann, wie oft und in welcher Form er streamt, entscheidet er selbst.
4.2 Der Creator hält bei jeder werblichen Kommunikation und bei der Nutzung des Creatorcodes die jeweils geltenden Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten ein (z. B. Kennzeichnung als Werbung).
4.3 Der Creator setzt keine manipulativen Maßnahmen zur künstlichen Erhöhung von Reichweite oder Zuschauerzahlen ein und veranlasst solche nicht (z. B. Viewbots, Fake-Accounts). Er trifft keine irreführenden Aussagen über das Werk.
4.4 Der Creator hält die Community-Regeln und sonstigen Vorgaben der jeweils genutzten Plattformen ein.
5. Creatorcode und Provision
5.1 Der Anbieter stellt dem Creator einen eindeutigen Creatorcode zur Verfügung. Die Provisionsstufen ergeben sich aus den Creator-Konditionen.
5.2 Ein Umsatz wird dem Creator zugeordnet, wenn beim Kauf sein Creatorcode verwendet wurde. Eine Provision entsteht nur für zugeordnete Umsätze, die als realisiert gelten (Ziffer 6.4).
5.3 Der Anbieter ist berechtigt, den Creatorcode aus wichtigem Grund zu deaktivieren, insbesondere bei Verdacht oder Nachweis von Betrug, Manipulation, Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten oder schwerwiegender Rufschädigung.
6. Provisionsbasis, Auszahlung, Clearing-Zeitraum und Rückforderungen
6.1 Provisionsbasis (Nettoumsatz) ist der vom Kunden tatsächlich gezahlte Betrag abzüglich Zahlungsgebühren (z. B. PayPal, Tebex), Erstattungen und etwaiger Umsatzsteuer.
6.2 Die Provision wird je Kalenderjahr nach den in den Creator-Konditionen festgelegten Provisionsstufen staffelweise berechnet; jeder Umsatzabschnitt wird nur mit dem für diesen Abschnitt vorgesehenen Prozentsatz vergütet. Maßgeblich ist der im jeweiligen Kalenderjahr kumulierte Nettoumsatz. Mit Beginn eines neuen Kalenderjahres beginnt die Umsatzberechnung erneut bei null.
6.3 Auszahlungsrhythmus: Provisionen für Umsätze eines Kalenderquartals werden bis zum Ende des auf das Quartalsende folgenden Monats mit einer Abrechnung in Textform per PayPal oder Überweisung auf das vom Creator angegebene Konto ausgezahlt.
6.4 Provisionen sind vorläufig, bis der zugrunde liegende Umsatz realisiert ist. Realisiert ist ein Umsatz, wenn er nicht durch Rückerstattung, Rückbuchung, Chargeback, Käuferschutzfall oder vergleichbare Vorgänge ganz oder teilweise rückabgewickelt wurde und hierzu keine offenen Verfahren bestehen.
6.5 Clearing-Zeitraum: Der Clearing-Zeitraum beträgt 60 Tage ab dem jeweiligen Kauf.
6.6 Sicherheitsreserve: Treten Rückbuchungen, Chargebacks, Käuferschutzfälle, Gebühren oder sonstige Rückabwicklungen wiederholt ein, ist der Anbieter berechtigt, 10 % der jeweils vorläufig abgerechneten Provision zur Absicherung dieser Risiken zurückzuhalten. Die Sicherheitsreserve wird nach Ablauf des Clearing-Zeitraums mit der nächsten regulären Auszahlung freigegeben, soweit keine offenen oder zu erwartenden Rückabwicklungen bestehen.
6.7 Bei auffälligen Rückabwicklungsquoten, Betrugsmustern oder sonstigem Missbrauch ist der Anbieter berechtigt, Auszahlungen ganz oder teilweise auszusetzen, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist, und angemessene Nachweise zu verlangen. Der Anbieter informiert den Creator auf Anfrage in angemessenem Umfang über die Gründe einer Deaktivierung oder Aussetzung, soweit dem keine gesetzlichen Vorgaben oder berechtigten Interessen entgegenstehen.
6.8 Der Anbieter ist berechtigt, zu viel ausgezahlte Provisionen zurückzufordern und mit künftigen Provisionsansprüchen aufzurechnen.
7. Selbstständige Tätigkeit, Steuern und Abgaben
7.1 Der Creator ist selbstständig und nicht als Arbeitnehmer tätig; ein Arbeitsverhältnis wird durch die Teilnahme nicht begründet.
7.2 Der Creator ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen, für sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie für die Abführung etwaiger Umsatzsteuer selbst verantwortlich. Ist der Creator umsatzsteuerlich Unternehmer, stellt er dem Anbieter Rechnungen nach den gesetzlichen Vorgaben und teilt ihm mit, ob er die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) anwendet.
8. Nutzungsrechte an Creator-Inhalten
8.1 Der Creator räumt dem Anbieter an den während der Teilnahme im Zusammenhang mit dem Werk erstellten Inhalten (z. B. Streams, Clips, VOD-Ausschnitte, Screenshots, Highlights, Statements) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese zur Bewerbung des Werks und des Anbieters zu nutzen.
8.2 Das Nutzungsrecht umfasst die Vervielfältigung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung in Online-Medien, insbesondere auf eigenen Social-Media-Kanälen, der Website und Discord-/Community-Kanälen des Anbieters sowie in bezahlter Werbung. Es umfasst auch werbeübliche Bearbeitungen wie Kürzen, Zuschneiden, Zusammenschneiden, Untertiteln und das Hinzufügen von Grafiken, soweit der Inhalt dadurch nicht entstellt wird.
8.3 Der Creator willigt ein, dass sein Name bzw. Creator-Name, sein Bild und seine Stimme, soweit in diesen Inhalten enthalten, im Rahmen von Ziffer 8.1 und 8.2 genutzt werden.
8.4 Die Rechteeinräumung ist mit der Provision nach Ziffer 5 abgegolten. Ein Anspruch auf Beteiligung an Erlösen aus diesen Inhalten besteht nicht.
8.5 Der Creator versichert, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen. Rechte Dritter (insbesondere an Musik, fremden Grafiken oder fremden Clips) hat der Creator zu beachten; eine Freigabe solcher Drittinhalte erfolgt durch diese Bedingungen nicht.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Die Laufzeit ergibt sich aus den Creator-Konditionen. Ist dort keine Laufzeit vereinbart, läuft die Teilnahme auf unbestimmte Zeit.
9.2 Beide Seiten können die Teilnahme mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten,
b) Manipulation, Betrug, Viewbotting oder vergleichbaren Handlungen,
c) schwerwiegender Rufschädigung, Hate-Speech-Inhalten oder strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit dem Creator-Programm,
d) wesentlichen Verstößen gegen diese Bedingungen oder die Serverregeln.
9.4 Mit Ende der Teilnahme endet das Nutzungsrecht nach Ziffer 3. Der Anbieter kann den Creatorcode deaktivieren. Bereits entstandene, aber noch nicht realisierte Ansprüche werden nach Maßgabe dieser Bedingungen abgerechnet.
10. Vertraulichkeit
10.1 Vertrauliche Informationen sind sämtliche mündlich oder schriftlich übermittelten Informationen im Zusammenhang mit dem Creator-Programm, die von der anderen Partei als vertraulich gekennzeichnet oder aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, Daten sowie der Inhalt der Creator-Konditionen und Abrechnungen. Nicht vertraulich sind diese Bedingungen selbst sowie die Teilnahme am Creator-Programm, soweit ihre Offenlegung nach Ziffer 4.2 geboten ist.
10.2 Die Parteien halten vertrauliche Informationen geheim und geben sie nicht ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei in Textform an Dritte weiter. Diese Pflicht gilt während der Teilnahme und für drei Jahre nach deren Ende; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie zeitlich unbegrenzt, solange diese geheim sind.
10.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
a) öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Bedingungen beruht,
b) rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden,
c) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen, oder
d) an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte) weitergegeben werden.
11. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Creators, soweit dies zur Durchführung des Creator-Programms erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
12. Änderungen dieser Bedingungen
12.1 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Creator in Textform mitgeteilt und werden erst wirksam, wenn der Creator ihnen zustimmt, z. B. durch erneuten Klick auf das Kontrollkästchen.
12.2 Für Änderungen und Ergänzungen der Creator-Konditionen genügt die Textform.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, wenn der Creator Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
13.4 Die Sprache dieser Bedingungen ist Deutsch.
14. Stand
Stand dieser Creator-Programmbedingungen: September 2026



